Notar, internationaler Netzwerker und digitaler Vordenker: Im Interview mit bürobesuch spricht Dr. Lovro Tomasic, über seinen internationalen Lebensweg, seine Arbeit für die Bundesnotarkammer und die Internationale Notarunion sowie über die Frage, was das deutsche Notariat von anderen Ländern lernen kann.
Außerdem erklärt er, warum Deutschland bei der Digitalisierung des Notariats international eine führende Rolle einnimmt, wo Videobeurkundungen an ihre Grenzen stoßen und weshalb persönliche Verantwortung, Vertraulichkeit und Rechtssicherheit auch im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz unverzichtbar bleiben.

Wie würden Sie einem 7-jährigen Kind erklären, was Sie beruflich machen?
Ein Notar ist eine Art Richter ohne Rechtsstreit. Besonders wichtige Rechtsgeschäfte müssen in unserer Rechtsordnung vor einem Notar beurkundet werden, z. B. (neben vielen anderen Dingen) der Verkauf von Häusern oder Wohnungen, die Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH oder eine Vereinbarung über die Folgen einer Ehescheidung. Der Notar bereitet dabei die Urkunde inhaltlich für die Mandanten vor und berät sie unabhängig und unparteilich wie ein Richter darüber, wie sie ihre Rechtsverhältnisse regeln können.
Zudem kümmert sich der Notar darum, dass die Vereinbarung in seinem Papierarchiv und seinem elektronischen Urkundenarchiv sicher verwahrt und bei den zuständigen Stellen (Finanzämter, Grundbuchämter, sonstige Behörden) registriert und abgewickelt wird. Im Beurkundungstermin liest der Notar den Beteiligten die Urkunde Wort für Wort vor und klärt die Partien über die rechtlichen Folgen auf. Dadurch wird sichergestellt, dass die Parteien das, was sie unterschrieben, genau verstehen und auch wirklich so wollen.
Sie sind in Zagreb geboren und in Erlangen aufgewachsen. Wie prägt Sie dieser internationale Lebensweg bis heute?
Ich war noch im Kindergartenalter, als meine Eltern mit uns nach Erlangen gezogen sind, weil mein Vater hier eine Stelle als Ingenieur angenommen hat. Ich bin daher mit der Erkenntnis groß geworden, dass sich unsere Welt aus verschiedenen Kulturen, Lebens- und Denkweisen, Sprachen und Werten zusammensetzt und diese Vielfalt in erster Linie kein Problem, sondern eine Selbstverständlichkeit ist und ein riesiger Mehrwert für alle, die das erleben dürfen.
Diese Erfahrungen haben mich auch motiviert, weitere Länder und Kulturen kennenzulernen und so habe ich als Schüler ein Jahr in den USA und als Student ein Jahr in England verbracht. Und die ehrenamtlichen Tätigkeit, die seit über zehn Jahren für die Bundesnotarkammer und die Internationale Notarunion ausübe, ist ebenfalls ein Ausdruck meines großen Interesses am internationalen Austausch und der Überzeugung, dass dieser für alle Beteiligten eine große Bereicherung ist.
Meine Erfahrungen in Deutschland und gerade in einer internationalen Stadt in Erlangen, aber auch aus Kroatien, den USA, England und den vielen anderen Ländern, mit denen ich in im Laufe der Jahre in Berührung gekommen bin, haben mir gezeigt, dass die allermeisten Menschen den Austausch mit anderen Kulturen als bereichernd und motivierend empfinden und Gesellschaften, welche auf dem offenen Austausch und der Integration verschiedener Kulturen beruhen, besonders friedfertig, zufrieden und wirtschaftlich erfolgreich sind im Gegensatz zu denjenigen, die sich wirtschaftlich, kulturell oder sozial abzuschotten versuchen.
Was haben Sie aus Ihrer Zeit in Cambridge mitgenommen?
Während des Jahres, das ich an der Universität Cambridge verbracht habe, konnte ich eine andere Rechtsordnung, die mit dem sog. common law auf einer vollständigen anderen Tradition und Rechtskultur aber auch beruht, intensiv kennenlernen und das in einer Lehrumgebung, die sich von meiner Regensburger alma mater sehr deutlich unterschieden hat. Ich habe dabei vor allem gelernt, dass man im juristischen Bereich ähnliche Probleme auf sehr unterschiedliche Weise in ähnlich effektiver Weise lösen kann, sowohl inhaltlich als auch didaktisch.
Zudem ist es manchmal so, dass man erst im Ausland die Vorzüge seiner eigenen Heimat vollständig kennen und schätzen lernt, gerade weil man manche Dinge für selbstverständlich hält. Das kontinentaleuropäische Recht, dem auch das deutsche Recht zuzurechnen ist, zeichnet sich durch ein besonderes Maß an Präzision, Systematik und Rechtssicherheit aus und die deutsche Juristenausbildung, die auf ebendiesen Prinzipien aufbaut, gilt nicht zu Unrecht als eine der besten weltweit.
Ich hatte das Glück, mit dem Studium in Cambridge und der deutschen Juristenausbildung zwei herausragende, aber sehr unterschiedliche Herangehensweisen der juristischen Ausbildung und des juristischen Denkens kennenzulernen. Die wichtigste Erkenntnis dabei war, dass wir viel voneinander lernen können, um unser eigenes System zu verbessern. Dies geschieht jedoch nicht dadurch, dass wir Dinge einfach aus dem anderen System, die uns gefallen, zu kopieren versuchen, sondern durch ein tieferes Verständnis verschiedener System das eigene System aus sich heraus in eine bestimmte Richtung entwickeln können.
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Wann haben Sie gemerkt, dass der Notarberuf auch eine internationale Dimension hat?
Auch wenn der Notarberuf mit seinem Bezug zum Immobilienrecht stark national und regional geprägt ist, sind Notare sehr häufig mit internationalen Sachverhalten konfrontiert, vor allem an einem Standort wie Erlangen. Als einige der wenigen Notare in der Region beurkunden mein Kollege Dr. Giehl und ich häufig in englischer Sprache, weil wir häufig englischsprachige Mandanten haben, die Immobilien kaufen oder Gesellschaften gründen.
Aber auch in der notariellen Berufspolitik, in die ich sehr schnell nach meiner Ernennung zum Notar im Jahr 2015 eingestiegen bin, ist die internationale Kooperation von großer Bedeutung, weil uns häufig erst der Blick ins Ausland (sozusagen über den Tellerrand hinaus) aufzeigt, in welche Richtung wir uns als Berufsstand entwickeln können und sollen. Dies betrifft auch und gerade Themen wie Digitalisierung und Geldwäschebekämpfung.
Sie vertreten die Bundesnotarkammer international. Was heißt das konkret?
Im Rahmen meiner Tätigkeit für die Bundesnotarkammer bin ich zuständig für bilaterale Auslandsarbeit mit dem Schwerpunkt der Länder außerhalb der EU, wobei ich derzeit in erster Linie die Länder Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Indonesien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Slowenien und Vietnam betreue.
Im Rahmen des bilateralen Austauschs organisieren wir Fortbildungen und Konferenzen und leisten Beratungs- und Gesetzgebungsarbeit bei allen Themen, die das Notariat im weitesten Sinne betreffen. Hier arbeiten wir zum Beispiel auch häufig mit Justizministerien und Parlamenten zusammen und sind häufig an der Arbeit an neuen Gesetzen und Verordnungen zum Notariat in den jeweiligen Ländern beteiligt gewesen.
Worum geht es in der Internationalen Notarunion?
Neben der bilateralen Arbeit bin ich als Vertreter der Bundesnotarkammer auch in unseren internationalen Organisationen tätig, insbesondere als Mitglied des Direktionsrats der Internationalen Notarunion (UINL) und als Vizepräsident der Kommission für Internationale Notarielle Zusammenarbeit (CCNI) der UINL. Die UINL ist der weltweite Dachverband des sog. lateinischen Notariats. Dabei handelt es sich um Notare, die wie z.B. in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien als hochqualifizierte Juristen und Träger eines öffentlichen Amtes wichtige Beurkundungsvorgänge inhaltliche betreuen und verantworten – im Gegensatz dazu stehen die sog. „notaries public“, die im Bereich der angelsächsischen Tradition des common law stehen, über keine juristische Ausbildung verfügen, und nur einfache Identitätsprüfungen (z.B. bei Unterschriftsbeglaubigungen) vornehmen.
Die Mitgliedstaaten der UINL decken ca. 2/3 der Weltbevölkerung ab, so dass – bei allen Unterschieden von Land zu Land im Detail – ein großer Teil der Weltbevölkerung bei wichtigen rechtlichen Entscheidungen auf die Unterstützung von unabhängigen und unparteilichen Notaren vertrauen kann. Unsere Organisation fördert die Grundsätze dieses sog. lateinischen Notariats durch Fortbildungsveranstaltungen, Rechts- und Gesetzgebungsberatung und Konferenzen, so z. B. durch den alle drei Jahre stattfindenden Internationalen Notarkongress, welcher 2025 in Berlin stattgefunden hat – der nächste (2028) wird in Cartagena de Indias in Kolumbien abgehalten werden. Die UINL setzt sich neben dem Direktionsrat als oberstem Entscheidungsgremium auch aus einer Vielzahl von Kommissionen und Arbeitsgruppen zusammen, welche konkrete, das weltweite Notariat betreffende Themen bearbeiten (z. B. Geldwäschebekämpfung, Digitalisierung, internationale notarielle Kooperation, Menschenrechte, Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen). Hier kommen engagierte Kolleginnen und Kollegen aus 93 Mitgliedsnotariaten zusammen und besprechen konkrete Themen, die für die Weiterentwicklung unseres Berufsstands von Bedeutung sind oder werden.
Um es ganz konkret zu machen, ich war z. B. als Mitglied der Arbeitsgruppe Internationale Organisationen an der Ausarbeitung einer Handlungsempfehlung für Notare zum Zwecke der Sicherung von Zugang zu Grundbesitzrechten mit der Food and Agriculture Organization der UN (FAO) beteiligt, das Produkt können Sie hier sehen: https://uinl.org/wp-content/uploads/2023/11/1.-Responsible-governance-of-tenure-and-preventive-justice.pdf.
Was interessiert ausländische Kolleginnen und Kollegen am deutschen Notariat am meisten?
Unser heutiges Notariat in Deutschland beruht auf einer kontinuierlichen Entwicklung eines Berufsstands, den es bereits im alten Rom gab. Aufgrund der europäischen Rechtsentwicklung des Mittelalters gibt es in Deutschland bereits seit Hunderten von Jahren Notare, unser heutiges bayerisches Notariat wurde in seiner jetzigen Form im Jahr 1861 gegründet, so dass viele Notarstellen in Bayern nunmehr seit über 160 Jahren in voller Kontinuität bestehen. Jüngere Notariate, so z.B. das Notariat in Serbien, das erst im Jahr 2014 eingeführt wurde, greifen gerne auf den damit verbundenen reichen Schatz an Erfahrungen zurück, die wir, aber auch andere Kollegen aus den historischen „großen“ Notariaten (wie auch Frankreich und Spanien) mitbringen.
Das deutsche und vor allem das bayerische Notariat hat im Laufe dieser Zeit erheblich zur Rechtsentwicklung beigetragen, Notarkollegen beteiligten sehr sich aktiv in der Wissenschaft und Forschung sowie die Bundesnotarkammer als berufsständische Organisation an der Entwicklung neuer Gesetze; auch diese Erfahrung wird international sehr geschätzt.
Zuletzt, aber fast am Wichtigsten, ist zudem derzeit die Entwicklung der Digitalisierung. Auch hier können die deutschen Notare auf viel Erfahrung zurückgreifen. So wird EDV bereits seit den 1980er Jahren intensiv (u. a. durch verschiedene kommerzielle Notarsoftwareprogramme) genutzt und bereits seit dem 1.1.2007, also nunmehr seit fast 20 Jahren, kommunizieren wir im Gesellschaftsrecht mit den Handelsregistern ausschließlich elektronisch, verwenden dazu qualifizierte elektronische Signaturen und einen sicheren elektronischen Übertragungsweg – zu einer Zeit also, als das Wort „Digitalisierung“ kaum in der öffentlichen Diskussion zu vernehmen war. In den vergangenen Jahren kamen zahlreiche neue IT Projekte dazu, z. B. das Zentrale Testamentsregister, das Zentrale Vorsorgeregister, das elektronische Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer (in welchem alle Urkunden der deutschen Notare unter Verwendung höchster – militärischer – Sicherheitsstandards sicher verwahrt werden) und die Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht (welche seit 2022 die Online-Gründung einer GmbH in einem sicheren Videoverfahren über ein Portal der Bundesnotarkammer ermöglichen). Auch hier ist das deutsche Notariat führend und orientieren sich viele Kollegen in den anderen Mitgliedsnotariaten an unseren Erfahrungen.
Und umgekehrt: Was kann das deutsche Notariat von anderen Ländern lernen?
Trotz der großen Erfahrungen die wir haben, profitieren wir als Bundesnotarkammer ebenso sehr vom Austausch mit unseren Kollegen. Zusammen mit unseren europäischen Partnern begleiten wir die das Notariat betreffende Gesetzgebung der EU und profitieren gerade bei der Vorbereitung und Umsetzung großer Investitionen im IT Bereich vom Erfahrungsaustausch.
Zugleich ist es so, dass Globalisierung und Digitalisierung sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz Entwicklungen darstellen, die kaum mehr sinnvoll rein national betrachtet werden können; in sehr vielen Fällen arbeiten wir grenzüberschreitend und damit das gut funktionieren kann, ist eine enge Abstimmung mit unseren Partnern im Ausland erforderlich. Dabei ist es wichtig, dass wir – so wie es der Gesetzgeber und die anderen Teile der Justiz, aber auch unsere Mandanten von uns erwarten – keine Kompromisse bei der Qualität, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit unserer Dienste machen.
Gibt es einen Auslandseinsatz oder internationalen Austausch, der Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben ist?
Besonders in Erinnerung geblieben ist mir mein erster Einsatz im Jahr 2016 in Bosnien und Herzegowina. An einem Tag bin ich noch meiner Beurkundungstätigkeit (damals als Notar in Mellrichstadt) nachgegangen und habe Kaufverträge beurkundet und am nächsten Tag saß ich schon in Sarajevo mit dem Premierminister und dem Justizminister zusammen und habe ihnen ihre Fragen zum deutschen Notariat beantwortet und Empfehlungen ausgesprochen, wie das (im Übrigen nach deutschem Vorbild in den Jahren 2007/2008 eingeführte) Notariat in Bosnien und Herzegowina weiterentwickeln kann. Aus diesem ersten Besuch in Sarajevo hat sich dann eine langjährige Partnerschaft mit vielen weiteren Besuchen, Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen entwickelt.
Das Interesse unserer Gesprächspartner an unseren Lösungen und das gute Ansehen, dass Deutschland (und auch das deutsche Recht) genießt, haben mich dabei besonders beeindruckt. Es wäre schön und würde (nicht nur, aber auch) unserem Land nutzen, wenn wir diesen Einfluss international noch stärker zur Verfolgung gemeinsamer Projekte mit vielen Partnerländern, die bereitwillig auf unsere Initiative warten, nutzen könnten.
Gerade nachdem sich die USA im Bereich der internationalen Zusammenarbeit stärker zurückziehen, sehe ich große Chancen für Europa und vor allem für Deutschland. Entgegen der weitläufigen Meinung handelt es sich bei der Entwicklungszusammenarbeit um keine Einbahnstraße, die uns nur Geld kostet – ganz im Gegenteil: Der Einfluss den wir ausüben nutzt unseren Interessen dabei in erheblicher Weise sowohl wirtschaftlich wie auch politisch.
Was bedeutet „vorsorgende Rechtspflege“ einfach erklärt?
Vorsorgende Rechtspflege ist ein Wesensmerkmal des kontinentaleuropäischen Rechts und beruht auf dem Gedanken, dass wichtige Rechtsgeschäfte (wie zum Beispiel die Übertragung von Immobilien, der Abschluss von Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen oder die Gründung von Gesellschaften) bereits bei ihrem Abschluss vorsorgend kontrolliert werden müssen.
Durch die vorsorgende Beurkundung stellt der Notar sicher, dass der Wille der Vertragsteile bei diesen wichtigen Vereinbarungen sicher ermittelt und unzweideutig wiedergegeben wird und alle Vertragsteile (gerade auch die „schwächeren“, weniger erfahrenen, die sich vielleicht eine teure anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht leisten können) umfassend rechtlich beraten werden und sich damit der Folgen ihrer Handlungen (und etwaiger Alternativen dazu) bewusst werden.
Die notarielle Urkunde schafft damit Transparenz (z.B. zum Zweck der Eintragung verlässlicher Daten in öffentliche Register wie das Grundbuch und das Handelsregister, aber auch als Grundlage für die Steuererhebung oder zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten bei der Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere Geldwäsche) und vermeidet Rechtsstreitigkeiten. Einen guten Überblick über den Beitrag der Notare zur vorsorgenden Rechtspflege finden Sie in dem kleinen Büchlein „Judge Without Lawsuit“, das kostenfrei online verfügbar ist (https://www.inlibra.com/document/download/pdf/uuid/6ae242f7-e745-358a-ba6c-bca59c26269e) und zwischenzeitlich auch ins Spanische, Portugiesische und Französische übersetzt wurde.
Die vorsorgende Rechtspflege nützt zum einen dem Staat, weil die Justiz damit von vielen Streitigkeiten entlastet wird, in erster Linie aber den Beteiligten selbst, weil ihre Rechte dadurch sicher sind und sie in den Bereichen, in denen Notare tätig sind, in aller Regel keine Rechtsstreitigkeiten befürchten müssen. Auch wenn vorsorgende Rechtspflege mit Kosten (Gebühren für den Notar und die Register) und der vorherigen Terminabstimmung mit dem Notar verbunden ist, hat sich das Modell der vorsorgende Rechtspflege in der ökonomischen Analyse als außerordentlich effizient erwiesen.
In den Rechtsordnungen, die keine (bzw. eine nur sehr eingeschränkte vorsorgende Rechtspflege und keine Notare kennen), z. B. in der Tradition des common law sind die Rechtsverfolgungskosten erheblich höher, in den USA z. B. bis zu 4 mal höher als in der EU. In Hinsicht Effizienz des Rechtssystems müssen wir uns in Europa gegenüber den USA nicht verstecken – im Gegenteil: Gerade im Gesellschaftsrecht ist die vorsorgende Tätigkeit der Notare ein echter Mehrwert des kontinentaleuropäischen Systems, welches wir uns nicht schlecht reden oder gar nehmen lassen sollten.
Wie digital ist das Notariat in Deutschland im internationalen Vergleich?
Das deutsche Notariat ist international stets an vorderster Stelle, was die Digitalisierung angeht. Wir arbeiten seit vielen Jahrzehnten digital und sind den Erwartungen der Mandanten und dem Rest der Justiz immer weit voraus gewesen. Wir können elektronische Urkunden errichten, Urkunden und Entwürfe sicher an die Beteiligten versenden und dank des elektronischen Urkundenarchivs und des elektronischen Nebenaktenspeichers der Bundesnotarkammer unser Büro weitgehend papierlos führen. Nur in wenigen Fällen (z.B. im Erbrecht bei der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen) sind wir weiterhin zur papiergebundenen Arbeit verpflichtet.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts kann die überwiegende Zahl von Vorgänge auch im Wege einer Videobeurkundung durchgeführt werden, so z. B. die Gründung von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Registeranmeldungen etc. Dies ermöglicht es professionellen Geschäftsteilnehmern ihre Angelegenheiten ohne unmittelbare physische Präsenz beim Notar ebenso sicher und zuverlässig zu erledigen. In den anderen Bereichen, so insbesondere im Immobilienbereich (beim Verkauf und auch bei der Schenkung von Immobilien), im Erbrecht und Familienrecht halten wir – im Einklang mit dem Gesetzgeber – aber daran fest, dass die Beurkundung als Akt der vorsorgenden Rechtspflege in physischer Präsenz unmittelbar beim Notar stattfinden muss.
Während der Corona-Pandemie konnten wir zwar alle erleben, welche Erleichterungen die Videokommunikation bringen kann – zugleich mussten wir aber auch die Grenzen der Videoverfahren erleben, dass diese insbesondere nicht in der Lage sind, Entscheidungen, bei denen es auf den persönliche Eindruck ankommt, zu ersetzen. Bei uns Notaren geht es häufig darum festzustellen, ob ein Beteiligter wirklich geschäftsfähig ist, ob seine Entscheidung (z. B. über die Schenkung einer Immobilie an eines seiner Kinder oder gar an einen Dritten) wirklich bewusst und ohne unangemessene fremde Einflussnahme trifft. Um unsere Aufgabe in der vorsorgenden Rechtspflege effektiv wahrnehmen zu können und Streitigkeiten zu vermeiden, können und sollten wir in diesem Bereich nicht auf Videoverfahren setzen. Hierbei handelt es sich nicht um ein technische Hürde, sondern um eine bewusste Entscheidung zugunsten von Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit, die unser Gesetzgeber getroffen hat und die wir als Notare voll unterstützen.
Ähnliche Einschränkungen gelten auch für die Nutzung künstlicher Intelligenz. Seit vielen Jahren verfolgt die Bundesnotarkammer Projekte zur Nutzung künstlicher Intelligenz. Aufgrund der Tatsache, dass wir unseren Mandanten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet sind, können wir nicht einfach große Sprachmodelle US-amerikanischer Anbieter in der täglichen Arbeit einsetzen. Justiz ist und bleibt zudem nach der Konzeption des Grundgesetzes der persönlichen Ausübung der Entscheidungen durch die Richter, aber auch durch Notare als „Richter der vorsorgenden Rechtspflege“ anvertraut. Zugleich erwarten der Gesetzgeber und auch unsere Mandanten zu Recht von uns, dass wir unser Amt auch persönlich ausüben – das heißt nicht, dass wir nicht moderne Technologien wie künstliche Intelligenz nicht einsetzen dürfen – letztlich bleiben wir den Mandanten und dem Staat gegenüber aber immer persönlich verantwortlich und müssen für diese auch stets persönlich ansprechbar sein und bleiben.
Zum Abschluss: Was sollte sich in Deutschland beim digitalen Notariat schneller bewegen?
Ich denke, dass wir uns als deutsche Notare vor allem bei der Kommunikation schneller bewegen müssen, daher bin ich für dieses Interview und die Gelegenheit zur Darstellung der technischen Möglichkeiten sehr dankbar. Auch wenn wir seit vielen Jahrzehnten bereits sehr digital arbeiten, nehmen die Bürger das im Ergebnis nicht immer wahr. Dies liegt zum einen daran, dass eine große Zahl der von uns eingesetzten Technologien den Bereich des Back-Office und der effektiven elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Behörden betrifft, den die Mandanten nicht direkt wahrnehmen.
Zum anderen ist es uns vielleicht nicht immer hinreichend gelungen, digitale Innovationen, z. B. die Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht, zielführend zu bewerben. So bleibt die Zahl der durchgeführten Online-Beurkundungen leider immer noch hinter den Erwartungen zurück. Dies mag daran liegen, dass das Bundesgebiet flächenmäßig sehr gut mit Notaren versorgt ist und der direkte Weg ins (bekannte) Notarbüro vor Ort auch im Bereich des Gesellschaftsrecht von vielen Mandanten – gerade bei wichtigen Rechtsakten – gegenüber der Online-Registrierung im Portal der Bundesnotarkammer bevorzugt wird.
Ich meine aber, dass wir – auch wenn es unserem Berufsstand etwas fremd ist – unsere Angebote effektiver bewerben müssen. Die Bundesnotarkammer hat zuletzt aber mit dem GmbH-Gründerportal (https://gmbh-gruenden.notar.de/) und einer besonders nutzerfreundlichen Oberflächen bei den Online-Verfahren (https://online.notar.de/) zuletzt einiges dafür getan.
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Beste Grüße & vielen Dank
Constantin Kaindl
Herausgeber

